1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 18. Juli 2019 - Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für das Kind L...-J... L..., geboren am ..., rückständigen Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2018 in Höhe von 1.111,88 EUR zu zahlen.
Der weitergehende Zahlungsantrag des Antragstellers und die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners werden zurückgewiesen.
2. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 2.322 EUR festgesetzt.
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