1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach vom 23.12.2010 wird bezüglich der Entscheidung zum Versorgungsausgleich (Ziffer 2 des Beschlusstenors) hinsichtlich des von dem Antragsgegner bei der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG erworbenen Anrechtes abgeändert wie folgt:
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