Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kassel vom 19. Juli 2016 teilweise abgeändert.
Zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei dem Versorgungsträger Land Hessen - Regierungspräsidium Stadt1 - (Az.: …) wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von monatlich 315,66 €, bezogen auf den 31. August 1996, auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (VSNR: …) begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
II.Im Übrigen bleibt es bei den Anordnungen im angefochtenen Beschluss.
III. IV. V.
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