1.
a) Die Parteien sind seit 15.07.1985 verheiratet. Sie leben seit Mitte Dezember 2002 getrennt; ein Scheidungsverfahren ist vor dem Familiengericht Miesbach anhängig (2 F 304/03). Die beiden gemeinsamen Kinder A. K. und L.-S., jetzt 17 und 13 Jahre alt, leben beim Kindesvater. Über den von der Klägerin zu leistenden Kindesunterhalt haben sich die Parteien im. Verfahren 2 F 445/03 verglichen.
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