Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 16. August 2010 wird auf Kosten der Betroffenen zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 660 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Festsetzung einer Vergütung für ihren ehemaligen Betreuer, den Beteiligten zu 1.
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