Die sofortige Beschwerde vom 13.3.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Arnsberg vom 21.2.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
Auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens ergeben sich keine geringeren als die vom Amtsgericht festgesetzten Verfahrenskostenhilferaten iHv. 260 EUR monatlich.
Das Amtsgericht hat in seiner Berechnung als Netto-Einkommen den vom Arbeitgeber an die Beschwerdeführerin nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlten Betrag iHv. 1.842,23 EUR angesetzt. Dies stimmt mit der zur Akte gereichten Gehaltsmitteilung überein und wird von der Beschwerdeführerin nicht in Frage gestellt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|