I. Im Streit sind höhere Leistungen (zusätzlich 154 Euro monatlich) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) nur noch für die Zeit vom 1. Mai 2006 bis zum 30. November 2006.
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