OLG Hamm - Urteil vom 19.09.1996
3 UF 66/96
Normen:
BGB § 1573 Abs. 1 ; KJHG § 39 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1216
NJW 1997, 1081
NJWE-FER 1997, 146

Berücksichtigungsfähigkeit eines dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten für die Betreuung eines Pflegekindes monatlich gezahlten Pflegegeldes

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.1996 - Aktenzeichen 3 UF 66/96

DRsp Nr. 1998/3075

Berücksichtigungsfähigkeit eines dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten für die Betreuung eines Pflegekindes monatlich gezahlten Pflegegeldes

1. Bezieht ein unterhaltsberechtigter Ehegatte Pflegegeld nach § 39 KJHG (hier: 1.052 DM einschließlich Kindergeld), dann enthält diese Pflegegeld auch einen Bestandteil, der als Anerkennung für die Leistungen der Pflegeperson dienen soll.2. Um diesen Bestandteil zu ermitteln, sind zunächst die Beträge vom Pflegegeld abzuziehen, die für die Bedürfnisse des Kindes aufzuwenden sind, wobei nicht kleinlich zu verfahren ist (hier: 150 DM Mietanteil und 450 DM als Barbedarf eines sechsjährigen Kindes).