OLG Braunschweig - Urteil vom 14.11.2019
9 U 119/15
Normen:
SGB X § 44;
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, vom 21.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 3050/12

Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis VermögenssorgeSchadensersatz wegen behaupteter zweckwidriger Verwendung einer Zahlung aus einem Vergleich

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.11.2019 - Aktenzeichen 9 U 119/15

DRsp Nr. 2020/11816

Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge Schadensersatz wegen behaupteter zweckwidriger Verwendung einer Zahlung aus einem Vergleich

1. Eine Berufsbetreuerin mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge macht sich gegenüber der Betreuten schadensersatzpflichtig, wenn sie bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen für die Betreute die aus einem vorangegangenen Verkehrsunfallprozess erhaltene Vergleichssumme vollständig für Behandlungs- und Pflegekosten der Betreuten ausgibt, den Erhalt der Vergleichssumme der Sozialbehörde im Leistungsantragsverfahren nicht mitteilt und, nachdem dieser Umstand dort anderweitig bekannt geworden ist, der Sozialbehörde keine Information darüber gibt, wie hinsichtlich materieller Schäden einerseits und des immateriellen Schadens andererseits, dessen Kompensierungsanteil sozialleistungsrechtlich berücksichtigungsfrei geblieben wäre, sich der Vergleichsbetrag zusammensetzt.