I. Auf die Beschwerden der Beteiligten Deutsche Rentenversicherung Bund und Daimler AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 04.03.2011 - 14 F 2002/10 -
abgeändert
und wie folgt neu gefasst:
Die hinsichtlich des Anrechts des Beteiligten S. B. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - VN - vorgenommene Kürzung in Höhe von monatlich 604,19 €, die in Folge der Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 23.11.2010 - 14 F 1353/08 - vorgenommen wurde, wird hinsichtlich eines Versorgungsbezuges in Höhe von monatlich 604,19 €, bezogen auf den 01.02.2011, ab dem 01.01.2011 ausgesetzt, solange bis die Beteiligte L. B. aus den im Versorgungsausgleich erhaltenen Anrechten eine laufende Versorgung erhält.
Der weitergehende Antrag des Beteiligten S. B. auf Aussetzung der Kürzung der Betriebsrente bei der Daimler AG wird
zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Beteiligten L. B. wird
zurückgewiesen.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 1.000,00 €
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