I. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weimar vom 09.01.2013 (Az. 9 F 52/08 VA) wird abgeändert:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr.) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1,3147 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.03.2008, übertragen.
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