Das Familiengericht hat der in W. (bei Heilbronn) wohnhaften Antragstellerin für das von ihr eingeleitete Verfahren auf gerichtliche Vermittlung des Umgangsrechts Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt und ihr ihren in Heilbronn ansässigen Verfahrensbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet. Mit der ausdrücklich "namens und im Auftrag der Antragstellerin" - rechtzeitig - eingelegten Beschwerde, der das Familiengericht nicht abgeholfen hat, erstrebt sie den Wegfall dieser Einschränkung.
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