OLG Stuttgart - Beschluss vom 28.01.2016
17 UF 238/15
Normen:
IntFamRVG § 40 Abs. 2; FamFG § 58 Abs. 1; HKÜ Art. 13 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Stuttgart, vom 17.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 1804/15

Beschwerde gegen die Ablehnung einer Rückführung von Kindern in die USAVon Kindern geäußerter Widerstand gegen eine Rückführung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2016 - Aktenzeichen 17 UF 238/15

DRsp Nr. 2020/14813

Beschwerde gegen die Ablehnung einer Rückführung von Kindern in die USA Von Kindern geäußerter Widerstand gegen eine Rückführung

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.09.2015, Aktenzeichen 24 F 1804/15, wird zurückgewiesen.

2.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

IntFamRVG § 40 Abs. 2; FamFG § 58 Abs. 1; HKÜ Art. 13 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller möchte die Rückführung der beiden gemeinsamen Zwillinge N... und S..., geb. jeweils am 10.10.2003, in die USA nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) erreichen.