Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 10.02.2022 (
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.500,50 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich mit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Unterhaltszahlungen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger.
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