1. Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 1. Februar 2017 in Ziffern II. und III. abgeändert.
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt von monatlich 187 € ab dem Monat zu zahlen, der auf die Rechtskraft der Scheidung folgt.
Der Anspruch ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
2. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 1. Februar 2017 in Ziffern 2.3. abgeändert:
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