Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 27. November 2019 - Az.
3.
Der Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der (x)... Lebensversicherung AG (Versicherungsnummer R-(b)...) mit einem Ehezeitanteil von 4.550,76 EUR unterbleibt.
4.
Der Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der (x)... Lebensversicherung AG (Versicherungsnummer (a)...) mit einem Ehezeitanteil von 2.935,59 EUR unterbleibt.
5.
Der Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der (x)... Lebensversicherung AG (Versicherungsnummer R- (c)...) mit einem Ehezeitanteil von 730,40 EUR unterbleibt.
Im Übrigen bleibt es bei den unter Ziffern 1. und 2. sowie 6. bis 11. der angefochtenen Entscheidung enthaltenen Regelungen zum Versorgungsausgleich.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|