Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 20.04.2022 -
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen seines unentschuldigten Ausbleibens im Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Unterhaltsverfahren.
Der Antragsteller hat in dem gegen seinen Vater, den Antragsgegner, gerichteten Stufenverfahren Volljährigenunterhalt geltend gemacht. Mit Verfügung vom 29.03.2022 (Bl. 311) hat das Amtsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung am 20.04.2022 anberaumt und das persönliche Erscheinen der Antragsbeteiligten zur Aufklärung des Sachverhalts unter Androhung von Ordnungsmitteln angeordnet. Das Amtsgericht hat nach dem Schluss der Sitzung, zu der die Verfahrensbeteiligten mit Ausnahme des Antragsgegners erschienen waren, eine instanzbeendende Entscheidung vom 20.04.2022 (Bl. 330) in der Sache getroffen und durch Beschluss vom selben Tag gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld von 100 € festgesetzt (Bl. 335).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|