Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 3. März 2022 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Mutter wendet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 3. März 2022, mit dem das Amtsgericht die gemeinsame Sorge für das Kind A... auf beide Eltern übertragen hat.
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