Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 06.01.2022 -
Der Vormünderin ... wird auf ihren Antrag vom 01.11.2020 für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.08.2020 eine Vergütung in Höhe von 1.708,50 € aus der Staatskasse bewilligt und festgesetzt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 333 € festgesetzt.
I.
Der Beschwerdeführer beanstandet als Vertreter der Landeskasse die Festsetzung der Vergütung der antragstellenden Vormünderin, die er für übersetzt hält.
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