1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 14.08.2020, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: 1.080,27 €
I.
Der Erblasser verstarb am 21.07.2018. Mit Beschluss vom 04.09.2018 wurde der Antragsteller zum berufsmäßigen Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und Erbenermittlung" bestellt. Mit Beschluss vom 01.09.2020 wurde die Nachlasspflegschaft aufgehoben.
Mit Schreiben vom 30.04.2020 hat der Nachlasspfleger beantragt, für seine bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführte Tätigkeit eine Vergütung von 3.061,50 € netto, also 3.643,19 € brutto festzusetzen sowie Auslagen in Höhe von insgesamt 216,10 € zu erstatten.
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