Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 16.11.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
1. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung eines gegen eine Sachverständige gerichteten Ablehnungsgesuchs.
In einem Gutachten zu umgangs- und sorgerechtlichen Fragestellungen hat die Sachverständige die Frage, welche Rückschlüsse das Scheitern einer einvernehmlichen Umgangsreglung auf die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils erlaube und welche Maßnahmen für den Fall einer fehlenden konsensualen Umgangsregelung möglicherweise vom Gericht getroffen werden können, um dem Kind beide Elternteile zu erhalten bzw. zurückzugeben, d.h. welche Umgangsregelung letztendlich dem Kindeswohl am besten entspricht, mit der Empfehlung eines begleiteten Umgangs beantwortet, wobei für den Fall einer weiteren Weigerung der alleinsorgeberechtigen Mutter über einen Eingriff in ihr Sorgerecht unter diesem Aspekt nachzudenken sei.
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