Die Beschwerde des Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königs Wusterhausen vom 9. November 2021 (Az:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Annehmende zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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