1. Die Beschwerde des Antragstellers vom 27. Januar 2020, gerichtet gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rathenow vom 16. Januar 2020, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3. Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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