Auf die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der Antragstellerin vom 22. Februar 2010 wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Neumünster vom 30. Dezember 2009 in Ziffer II. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des am ... 2014 verstorbenen H. I. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto Nr. ...) ein Anrecht in Höhe von 3,9092 Entgeltpunkten zugunsten der Antragstellerin auf das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestehende Versicherungskonto Nr. ... übertragen.
II. III.
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