I. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 13. August 2019 in Gestalt des Beschlusses vom 25. September 2019 -
II. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
IV. Der Mutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T... D... aus ... B... bewilligt.
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