Die gegen die Kostenentscheidung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Cochem vom 11.01.2022 gerichtete Beschwerde des Antragsgegners wird als unzulässig verworfen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 713,65 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Kostenentscheidung des angegriffenen Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Cochem vom 11.01.2022 ist bereits nicht statthaft und damit unzulässig.
Gemäß § 57 Satz 1 FamFG sind Entscheidungen in - auch hier vorliegenden - Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nicht anfechtbar.
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