Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 29.10.2021 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
Dem Antragsteller wird zur Rechtsverteidigung im Beschwerderechtszug Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt und Rechtsanwältin N... N... in B...-M... als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet.
Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverfolgung im Beschwerderechtszug Verfahrenskostenhilfe mit Anordnung von Raten in Höhe von monatlich 67,- € bewilligt und die B... K... Partnerschaftsgesellschaft in R... als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet.
I.
Die Antragsgegnerin beanstandet die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Eltern gemeinsam.
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