1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 21.06.2022 -
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Amtsgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
4. Dem Antragsteller wird für die Rechtsverteidigung im Beschwerderechtszug Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt und Rechtsanwältin D... S... in ... als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Regelung des Umgangs des Antragstellers mit dem in ihrem Haushalt lebenden gemeinsamen Sohn N....
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