1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 28.10.2021 -
2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.352,- € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen einen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Beschluss, der ihn zur Zahlung des auf den Antragsteller aufgrund bewilligter Unterhaltsvorschussleistungen übergegangenen Mindestunterhalts verpflichtet.
Der Antragsteller hat im August 2021 beantragt (Bl. 1), rückständigen und laufenden Unterhalt für den minderjährigen Sohn des Antragsgegners R... H..., geboren am ... .2006, der aufgrund vom Antragsteller gezahlter Unterhaltsvorschussleistungen im Zeitraum seit 01.09.2020 auf diesen übergegangen sei, gegen den Antragsgegner festzusetzen.
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