Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27. August 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Coesfeld vom 1. August 2019 in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich abändernd wie folgt ergänzt:
Der Antragsteller wird verpflichtet, zum Ausgleich seiner privaten Berufsunfähigkeitsrenten bei der A Lebensversicherung mit den Vertragsnummern VersNr01, VersNr02 und VersNr03 ab dem 2. April 2019 bis einschließlich März 2022 an die Antragstellerin monatlich 295,09 € zu zahlen.
Der Antragsteller wird weiter verpflichtet, ab Rechtskraft dieser Entscheidung bis März 2022 seine hälftigen Ansprüche aus den privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen bei der A Lebensversicherung mit den Vertragsnummern VersNr01 und VersNr02 in Höhe von vierteljährlich je 333,62 € und mit der Vertragsnummer VersNr03 in Höhe von monatlich 72,68 € erfüllungshalber abzutreten.
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