Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 31.05.2022 unter Aufrechterhaltung im Übrigen in Ziffer 2. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Vers. Nr. (Y)) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 3,2992 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto (X) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 05. 2021, übertragen.
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