Die Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.10.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 1.125,26 €.
Die Antragstellerin erstrebt mit ihrer Beschwerde im Verfahren über die Festsetzung der Verfahrenskosten für ihr Trennungsunterhaltsverfahren die Festsetzung einer Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG aus Anlass eines im Februar 2020 geführten Telefonats.
Das Rechtsmittel der Antragstellerin bleibt ohne Erfolg, denn zu Recht hat das Amtsgericht die Terminsgebühr nicht festgesetzt.
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