I.
Die Parteien betreiben ein Scheidungsverfahren. Eine Entscheidung über den Scheidungsantrag ist noch nicht getroffen worden.
In der Sitzung des Familiengerichts am 3.9.2007 haben sie eine umfangreiche Vereinbarung zum Sorge- und Umgangsrecht für ihre beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder getroffen. Das Familiengericht hat sich diese Vereinbarung mit in der genannten Sitzung verkündetem Beschluss zu eigen gemacht. Das Sitzungsprotokoll ist formlos am 27.9.2007 übersandt worden.
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