I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 25.04.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wolfenbüttel vom 15.04.2016 zur Aktenzeichen 21 F 2413/11 GÜ wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Gerichtsgebühr und die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Beschwerdewert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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