OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.08.2007
16 WF 114/07
Normen:
ZPO § 42 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1455
Vorinstanzen:
AG Heidelberg, vom 11.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 31 F 21/07

Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Übersehen von vorgelegten Unterlagen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2007 - Aktenzeichen 16 WF 114/07

DRsp Nr. 2008/10652

Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Übersehen von vorgelegten Unterlagen

»Die Befangenheit eines Richters ist nicht schon dann zu besorgen, wenn der Richter bei der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch eine Einzelheit und vorgelegte Unterlagen übersieht, darauf aber auf eine sofortige Beschwerde der Partei hin sachlich eingeht.«

Normenkette:

ZPO § 42 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am ... geborene Antragstellerin, die im vorliegenden Verfahren anwaltlich nicht vertreten ist, macht Unterhaltsansprüche gegen ihren Vater geltend. Sie ist verheiratet, hat nach dem Abitur ein Studium zur internationalen Betriebswirtin aufgenommen, Schwerpunkt Touristikmanagement, an der Akademie für Betriebswirtschaft und Welthandelssprachen - ABW, Private Gesellschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung mbH, Mannheim / Stuttgart. Sie muss hierfür monatliche Gebühren aufbringen von EUR 590,00. Ihr Ehemann sei arbeitslos und beziehe Leistungen nach Hartz IV.