1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 21.09.2020 -
2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Der beschwerdeführende Antragsgegner wendet sich gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem Familienstreitverfahren wegen Kindesunterhalt.
Der Antragsgegner hat den zuständigen Richter am Amtsgericht Reuter mit Schriftsatz vom 28.08.2020 (Bl. 7 SH) wegen Verfahrensfehler abgelehnt (Bl. 7 SH). Der abgelehnte Richter hat sich dienstlich geäußert (Bl. 6 SH).
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