Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers gegen den Richter X wird für begründet erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Kosten des Hauptsacheverfahrens.
Der Antragsteller hat zu Beginn der mündlichen Verhandlung vom 19.5.2010 den Richter X, dienstansässig beim Amtsgericht Offenbach am Main, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
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