Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leer vom 1. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 900 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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