KG - Beschluss vom 04.03.2010
17 UF 5/10
Normen:
BGB § 1791b;
Fundstellen:
FamRB 2010, 235
MDR 2010, 815
NJW-RR 2010, 1087
Rpfleger 2010, 422
Vorinstanzen:
Tempelhof-Kreuzberg - 162 F 16300/09 - 14.12.2009,

Bestellung eines Ergänzungspflegers im Verfahren der Ausschlagung einer Erbschaft durch ein minderjähriges Kind

KG, Beschluss vom 04.03.2010 - Aktenzeichen 17 UF 5/10

DRsp Nr. 2010/6325

Bestellung eines Ergänzungspflegers im Verfahren der Ausschlagung einer Erbschaft durch ein minderjähriges Kind

Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Wahrnehmung der Verfahrensrechte des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren (Genehmigung einer Erbausschlagung).

Die Beschwerde des Ergänzungspflegers, datiert auf den 19. Dezember 2009, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 14. Dezember 2009 - 162 F 16300/09 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.

Normenkette:

BGB § 1791b;

Gründe:

A. Die Beschwerde betrifft die Frage, inwieweit dem heute 11-jährigen Kind im Zusammenhang mit der Genehmigung einer Erbauschlagung durch den alleinvertretungsberechtigten Elternteil für die Zustellung der Genehmigungserklärung und die Entscheidung über ein eventuelles Rechtsmittel gegen die Genehmigung ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.