1. Der angefochtene Beschluss wird abgeändert, soweit der "Antrag" auf Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Betroffenen zurückgewiesen wurde.
Als Mitvormund für den Wirkungskreis der asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten wird - insoweit anstelle des Jugendamtes des Kreises ... - nunmehr Rechtsanwalt A, ...straße, Stadt1, bestellt.
Dieser übt sein Amt berufsmäßig aus.
2. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Beschwerdewert: 3.000,00 €
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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