OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 21.06.1994
24 W 22/94
Normen:
BGB § 929 § 930 ;
Fundstellen:
DRsp I(150)338c
OLGReport-Frankfurt 1994, 187
WM 1994, 2151
ZIP 1994, 1438

Bestimmtheit des Sicherungsgutes bei Sicherungsübereignung eines Warenlagers

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 21.06.1994 - Aktenzeichen 24 W 22/94

DRsp Nr. 1995/9312

Bestimmtheit des Sicherungsgutes bei Sicherungsübereignung eines Warenlagers

»Dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügt eine Bezeichnung von Handelswaren als »Warenlager« nicht, wenn dieses »Warenlager« in einem von einer Vielzahl von Einlagerern betriebenen Lagerhaus untergebracht ist und die zur Sicherung zu übereignenden Waren nicht gesondert gekennzeichnet, vielmehr nur durch den Einlagerer oder die Lagerhalterin selbst bestimmt werden könnten.«

Normenkette:

BGB § 929 § 930 ;
Fundstellen
DRsp I(150)338c
OLGReport-Frankfurt 1994, 187
WM 1994, 2151
ZIP 1994, 1438