Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Diez vom 17. März 2011 wird zurückgewiesen, soweit das Gericht der Beschwerde nicht in dem Teilabhilfe- und Vorlagebeschluss vom 25. Juni 2011 abgeholfen hat.
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht den Verfahrenswert für die Ehesache (Scheidung) und den Versorgungsausgleich auf insgesamt 6.692,40 € festgesetzt.
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