I. Der (Zurückweisungs-) Beschluss des Amtsgerichts München vom 29. Juli 2010 wird aufgehoben.
II. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an das Amtsgericht München zurückverwiesen.
I. Der Beteiligte war Eigentümer eines Grundstücks, das er mit notariellem Vertrag vom 11.8.2009 verkaufte. Unter 5. ("Verkäuferpflichten") enthielt der Vertrag folgende Regelung:
Der Verkäufer schuldet ungehinderten Besitz- und lastenfreien Eigentumsübergang.
Er hat alle Belastungen zu beseitigen, soweit sie nicht in diesem Vertrag vom Käufer ausdrücklich übernommen oder mit dessen Zustimmung neu bestellt werden.
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