KG - Beschluss vom 06.03.2007
1 W 295/06
Normen:
BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
KGReport 2008, 341
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 05.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 87 T 5/06
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 27.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 53 XVII R 764

Betreuervergütung: Vergütungssteigernde Wirkung eines an einer kanadischen Universität abgeschlossenen Hochschulstudiums [Master of arts]

KG, Beschluss vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 1 W 295/06

DRsp Nr. 2008/145

Betreuervergütung: Vergütungssteigernde Wirkung eines an einer kanadischen Universität abgeschlossenen Hochschulstudiums ["Master of arts"]

»Bei einem Betreuer, der ein Hochschulstudium der Fachrichtung Englisch in Deutschland begonnen und an einer kanadischen Universität mit dem "master of arts" abgeschlossen hat, können besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG vorliegen. Unerheblich für die vergütungssteigernde Wirkung dieser Kenntnisse ist, dass das Hochschulstudium in Deutschland zunächst auf das erste Staatsexamen (Lehramt) ausgerichtet war und das betreuungsrelevante Wissen in dieser Zeit erworben wurde.«

Normenkette:

BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe: