OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.08.1991
1 UF 223/90
Normen:
BGB § 1572 § 1573 § 1581 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 64

Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Widerspruch zwischen dem dokumentierten Einkommen und dem tatsächlichen Finanzgebaren

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.1991 - Aktenzeichen 1 UF 223/90

DRsp Nr. 1995/2751

Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Widerspruch zwischen dem dokumentierten Einkommen und dem tatsächlichen Finanzgebaren

Bei der Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners ist im Falle eines Widerspruchs zwischen dem dokumentierten Einkommen (hier: aus selbständiger Tätigkeit) und dem tatsächlichen Finanzgebaren auf letzteres abzustellen.

Normenkette:

BGB § 1572 § 1573 § 1581 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 64