I. Die am 14. August 1970 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 17. April 1997 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 28. Dezember 1999 (insoweit rechtskräftig seit 18. April 2000) geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt.
Während der Ehezeit (1. August 1970 bis 31. März 1997; § 1587 Abs. 2 BGB) erwarb die am 3. November 1946 geborene Ehefrau Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Verfahrensbeteiligte zu 1, BfA) in Höhe von 512,54 DM, monatlich und bezogen auf den 31. März 1997. Der am 16. Juni 1940 geborene Ehemann erwarb während der Ehezeit Rentenanwartschaften bei der Bayerischen Ärzteversorgung, und zwar bis zum 31. Dezember 1984 in Höhe von (16.472,76 DM : 12 =) 1.372,73 DM und seit dem 1. Januar 1985 in Höhe von weiteren (13.134,99 DM : 12 =) 1.094,58 DM, jeweils monatlich und bezogen auf den 31. März 1997.
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