BGH - Beschluß vom 23.07.2003
XII ZB 121/02
Normen:
BGB § 1587 Abs. 1 ; BetrAVG § 18 ; Satzung VBL § 44a ;
Fundstellen:
FuR 2004, 37
Vorinstanzen:
OLG Zweibrücken,

Bewertung von Anwartschaften in der Bayerischen Apothekerversorgung; Zusatzversorgung bei der VBL

BGH, Beschluß vom 23.07.2003 - Aktenzeichen XII ZB 121/02

DRsp Nr. 2003/11933

Bewertung von Anwartschaften in der Bayerischen Apothekerversorgung; Zusatzversorgung bei der VBL

Eine Versorgungsanwartschaft bei der Bayerischen Apothekerversorgung ist im Anwartschaftsteil als statisch und in der Leistungsphase als volldynamisch zu bewerten.

Normenkette:

BGB § 1587 Abs. 1 ; BetrAVG § 18 ; Satzung VBL § 44a ;

Gründe:

I. Die am 16. Dezember 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 19. Juni 1998 zugestellten Antrag des Ehemannes (Antragsteller) durch Verbundurteil vom 19. März 1999 geschieden (insoweit rechtskräftig seit 13. Juni 2000) und der Versorgungsausgleich geregelt.