1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 14.10.2010 in Ziffer 2 des Beschlusstenors (Entscheidung zum Versorgungsausgleich) abgeändert und neu gefasst wie folgt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungsnummer zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 5,7785 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen auf den 31. 01. 2010 übertragen.
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