Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
BGH, Beschluß vom 21.07.2004 - Aktenzeichen XII ZB 64/04
DRsp Nr. 2004/13002
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
Nach der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum 1. Januar 2002 sind deren Versorgungsanrechte im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen.