Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.10.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - I vom 29.09.2014 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.11.2014 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F aus I für folgenden Antrag bewilligt:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die Zeit von Januar bis einschließlich September 2014 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 149,00 € und ab Oktober 2014 in Höhe von monatlich 144,00 € zu zahlen.
Aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird von einer Ratenzahlungsanordnung abgesehen.
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